Werftzutritt
Die Sicherheit steht bei der MEYER WERFT an erster Stelle. Deshalb ist der Zutritt zum Werftgelände nur nach vorheriger Anmeldung erlaubt. Es gibt Besucher-, Tages- und Dauerausweise – abhängig von Art und Dauer der Arbeit auf unserem Gelände.
Auf dieser Seite finden Lieferanten alle Infos zur Anmeldung und können verschiedene Formulare herunterladen. Außerdem steht unsere Broschüre "Sicheres Arbeiten auf der MEYER WERFT" in verschiedenen Sprachen zum Download zur Verfügung.
Mitarbeiterregistratur Öffnungszeiten Montag – Freitag 06:15 Uhr – 12:00 Uhr | 12:30 Uhr – 13:30 Uhr |
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Kontakt Telefon: +49 (0)4961 81 4790 E-Mail: anmeldung-mw@meyer-port4.de |
Häufige Fragen
Ich benötige Zutritt zum Werftgelände. Was muss ich beachten?
Der Zutritt ist grundsätzlich nur mit einem gültigen Werftausweis möglich.
Welcher Werftausweis ist für mich der Richtige?
Kurzzeitausweise: Bei Zutritten von einem Tag bis maximal drei Wochen; dabei wird unterschieden zwischen Büro-Besuchern und Besuchern im Produktionsbereich (z. B. Handwerker, Ingenieure).
Dauerausweise: Werden bei einer Beschäftigung von länger als drei Wochen ausgestellt.
Werftausweise müssen im Vorfeld beantragt werden.
Wie muss ich einen Werftausweis beantragen?
Kurzzeitausweise für Büro-Besucher können ohne Formular beim Ansprechpartner/Bauleiter der MEYER WERFT beantragt werden.
Kurzzeitausweise für Besucher in der Produktion werden mit Formular durch den Hauptauftragnehmer beim Ansprechpartner/Bauleiter der MEYER WERFT beantragt.
Dauerausweise werden mit Formular durch den Hauptauftragnehmer, der einen gültigen Auftrag/Bestellung mit der MEYER WERFT GmbH & Co. KG geschlossen hat, beantragt. Subunternehmer müssen den Werftausweis über den Hauptauftragnehmer beantragen. Die Formulare können per E-Mail an anmeldung-mw@meyer-port4.de gesendet werden.
Wo finde ich das Anmeldeformular für den Werftausweis?
Die entsprechenden Formulare zur Anmeldung können auf dieser Seite heruntergeladen werden (siehe unten).
Was passiert nachdem ich meinen Werftausweis beantragt habe?
Kurzzeitausweise für Büro-Besucher werden ausschließlich an Tor 1 durch den zuständigen Pförtner ausgegeben.
Kurzzeitausweise für Besucher in der Produktion werden ausschließlich an Tor 5 bei der Mitarbeiterregistratur freigeschaltet und durch den zuständigen Pförtner ausgegeben.
Dauerausweise werden ausschließlich an Tor 5 bei der Mitarbeiterregistratur ausgegeben.
Welche Dokumente sind für die Beantragung erforderlich?
Voraussetzung ist der Auftrag/die Bestellung der MEYER WERFT GmbH & Co. KG (Auftragsnummer, Auftragsjahr, Kontierung).
Mitarbeiter aus Deutschland | Mitarbeiter aus dem EU Ausland | Mitarbeiter aus dem nicht EU Ausland | |
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Firmensitz in Deutschland |
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Firmensitz im EU Ausland |
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Firmensitz im nicht EU Ausland |
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Ausnahmen:
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Zusätzlicher Hinweis: Das Dateiformat des Anmeldeformulars (.docx) darf nicht geändert werden.
Was muss ich bei der Angabe von Subunternehmen beachten?
Bei der Anmeldung von Mitarbeitern für Dauerausweise durch den direkten Auftragnehmer der MEYER WERFT ist es verpflichtend, den tatsächlichen Arbeitgeber des Mitarbeitenden gegenüber der MEYER WERFT offen zu legen.
- Sollten Sie ausschließlich Mitarbeitende Ihres eigenen Unternehmens anmelden, tragen Sie bitte zukünftig in unserem Anmeldeformular im Feld "Unterauftragnehmer" ein "x" ein.
- Melden Sie Mitarbeitende an, die bei einem Ihrer Unterauftragnehmer beschäftigt sind, ist der entsprechende Firmenname zwingend im Feld "Unterauftragnehmer" zu vermerken.
- Sollten weitere Untervergaben existieren, sind diese im E-Mailtext detailliert offenzulegen oder ggf. der Hinweis "keine weiteren Untervergaben" zu vermerken.
Unvollständige Anmeldungen werden abgelehnt. Sofern fehlerhafte Angaben erfolgen, kann dies ggf. zu weiteren Konsequenzen (beispielsweise Abmeldung der betreffenden Personen) führen.
Welche Dokumente muss ich bei der Abholung des Werftausweises vorzeigen?
Bei der Abholung des Werftausweises muss ein gültiger Personalausweis/Reisepass (gültiges amtliches Lichtbilddokument) und ein Krankenversicherungsnachweis (z. B. Gesundheitskarte) vorgezeigt werden.
Können abgelaufene/inaktive Werftausweise reaktiviert werden?
Ja, indem im Formular Dauerausweis (Anmeldung, Verlängerung und Abmeldung von Mitarbeitern (Partnerunternehmen) bei der MEYER WERFT GmbH & Co. KG) die Meldeart „Verlängerung“ angegeben wird.
Was muss ich tun, wenn ich meinen Werftausweis verloren habe oder der Werftausweis beschädigt ist?
Da Sie als Vertragspartner die volle Verantwortung bei Dauerausweisen tragen, muss eine Verlustmeldung oder die Beschädigung umgehend bei einem der Pförtner an den Toren getätigt werden.
Was muss ich tun, wenn ich einen Werftausweis gefunden habe?
Bitte melden Sie sich umgehend beim Pförtner an den Toren und geben Sie den Werftausweis dort ab.
Bei unberechtigter Nutzung oder Weitergabe von Werftausweisen können Straftatbestände erfüllt sein!
Informationen zum Werftzutritt
Formulare zum Download
Sonntagsarbeit
Die Arbeit an Sonn- und Feiertagen ist grundsätzlich verboten. Die MEYER WERFT verfügt jedoch über eine Genehmigung, mit der das Arbeiten auch an Sonn- und Feiertagen unter bestimmten Voraussetzungen zulässig ist. Damit wir alle Regeln einhalten können, ist eine rechtzeitige personenbezogene Anmeldung der Mitarbeiter:innen notwendig.