Materialien vom Werftgelände ausführen
Bei der Zusammenarbeit zwischen Werft und Partnern ist es häufig erforderlich, Materialien oder Werkzeuge mit vom Werftgelände zu nehmen. Damit dies strukturiert und geregelt ablaufen kann, ist es notwendig, die Ausfuhren im Vorfeld zu beantragen. Auf dieser Seite finden Sie das entsprechende Formular zum Download auf Deutsch und auf Englisch.
Der weitere Genehmigungsablauf wird dort näher beschrieben. Beispielsweise sind Fotos der auszuführenden Gegenstände für die Freigabe beim zuständigen Meister/Bauleiter der Werft mit einzureichen. Der Pförtner kann so die Angaben im Formular und die Fotos mit den auszuführenden Gegenständen vergleichen.
Eigenes Material ein- und ausführen
Sollen eigene Materialien oder Werkzeuge regelmäßig mit auf das Gelände eingeführt und wieder ausgeführt werden, so muss untenstehendes Dokument vor erstmaliger Einfuhr ausgefüllt werden. Das Sicherheitspersonal am Tor gleich dies ab und unterschreibt es. Es fungiert anschließend als wiederkehrender Ausfuhrschein für die gelisteten Materialien bzw. Werkzeuge.
Besonders für Werkzeuge, die täglich das Werft-Tor passieren und Eigentum des Partnerunternehmens sind, gilt dies als Eigentumsnachweis, wenn die entsprechenden Seriennummern übereinstimmen.