Lieferantenhandbuch

Mit unseren Partnerunternehmen sind wir in der Planung und Abwicklung auf Augenhöhe. Dieses Lieferantenhandbuch soll dazu beitragen, die Prozesse zwischen Lieferanten und der MEYER WERFT reibungslos zu gestalten und Kosten zu minimieren.

Im Lieferantenhandbuch können eine Vielzahl von Themen abgerufen werden, welche bereits vor dem Werftzutritt wichtig sind, sowie bedeutende Themen zum Arbeiten auf der Werft.

Hier finden Sie wichtige Informationen und Links, um am Standort sicher und effizient arbeiten zu können.

Lieferantenhandbuch (Deutsch)
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Lieferantenhandbuch (Englisch)
PDF 976,9 KiB

Gut zu wissen

Mitarbeiteran- und abmeldung

Die Anleitung zur „Mitarbeiterregistratur“ beschreibt, wie der Zutritt auf das Gelände der MEYER WERFT GmbH gewährleistet wird. Hier erhalten Sie alle relevanten Informationen vom Erhalt des Kurzzeit- oder Dauerausweises bis hin zur Abgabe.

Die „Kurzanleitung mit allgemeinen Hinweisen zur Beantragung eines Zutrittausweises“ beschreibt, welche Schritte bei der Beantragung zu beachten sind und wie der Umgang mit dem Werftausweis zu erfolgen hat. Werden detaillierte Informationen, u. a. zur Dateneintragung innerhalb des Formulars, benötigt, möchten wir Sie bitten, direkt die Anleitung eines Kurzzeit- oder Dauerausweises auszuwählen.

Weitere Informationen finden Sie in dem Bereich Werftzutritt.

Fotografierverbot und -erlaubnis

Grundsätzlich gilt, dass das Fotografieren und Filmen mit Smartphones, Kameras, etc. auf der gesamten Werft und insbesondere auf unseren Neubauten untersagt ist. Gleiches gilt für die Verbreitung von entsprechenden Fotos, die auf der Werft und den im Bau befindlichen Schiffen entstanden sind.

Ausnahmen zum Erstellen von Fotos/Videos bedürfen der Beantragung durch die jeweiligen Vorgesetzten der MEYER GRUPPE und der Bestätigung durch MEYER PORT4.

Für eine Beantragung einer Fotografieerlaubnis ist zukünftig der Besitz eines Werftausweises die Grundvoraussetzung.

Die Fotografieerlaubnis kann nur noch als Ticket, durch eine entsprechende Führungskraft oder einen Bauleiter der MEYER GRUPPE, über das Service-Portal der Werft erstellt werden. Alle vor Juni 2024 ausgestellten Fotografieerlaubnisse verlieren ihre Gültigkeit. Die digitale Fotografieerlaubnis kann maximal für 2 Jahre beantragt werden.

Es ist darauf zu achten, dass das Ticket vollständig ausgefüllt wird, inklusive der Bestätigung der Datenschutzrichtlinien. Nur ein richtig ausgefülltes Ticket kann akzeptiert und genehmigt werden.

Durch die digitale Beantragung über das MEYServicePortal muss in Zukunft keine ausgedruckte Fotografieerlaubnis mehr mitgeführt werden.

Mitarbeitende mit einer Papierkarte können nur mit einer Ausnahmegenehmigung über ein entsprechendes Formular (Download hier) eine Tagesgenehmigung erhalten. Das ausgefüllte Formular muss an security@meyer-port4.de gesendet werden.

Im Rahmen der Datenschutzmaßnahmen der MEYER GRUPPE sind die Fotoaufnahmen vor unbefugter oder unrechtmäßiger Verarbeitung durch Dritte zu schützen und dürfen nur an diejenigen Personen weitergegeben werden, die mit der Ausführung von entsprechenden Leistungen betraut sind.

Die Fotos dürfen ausschließlich für betriebliche Belange genutzt werden. Eine darüber hinaus gehende Veröffentlichung ist nicht erlaubt.
Die MEYER GRUPPE hat jederzeit das Recht, eine Löschung der Fotos vornehmen zu lassen, sofern nicht eine gesetzliche Aufbewahrungsfrist dagegenspricht.

Rauch-, Alkohol- und Drogenverbot

Rauchen, Alkohol- und Drogenkonsum ist grundsätzlich auf dem gesamten Werftgelände (auch in Fahrzeugen) verboten. Einzelne Teilbereiche können vom generellen Rauchverbot ausgenommen werden; diese Bereiche sind entsprechend gekennzeichnet. Es ist untersagt alkoholische Getränke, Drogen und andere Suchtmittel an den Standort mitzubringen oder sie dort zu konsumieren. Es ist untersagt im alkoholisierten oder sonstigen berauschten Zustand die Werft zu betreten. Ausnahmen bedürfen der vorherigen schriftlichen Genehmigung durch die Geschäftsführung.

Materialein- und ausfuhren

Alle Einfuhren sind durch entsprechende Begleitpapiere, z. B. Lieferschein für Waren, Material-/ Maschinen-/ Werkzeugliste für Maschinen, Werkzeuge und sonstige Arbeitsausstattungen, anzuzeigen. Der Werkschutz ist berechtigt entsprechende Kontrollen durchzuführen. Bei Einfuhr von privatem Eigentum ist vorab eine Anmeldung bei dem Werkschutz erforderlich. Sofern das Formular „Material-, Maschinen,- Werkzeug,- Fahrzeuginventarliste“ bei der Einfuhr ausgefüllt wurde, ist die Ausfuhr der deklarierten Gegenstände unter Vorlage des Formulars weiterhin möglich.

Die Ausfuhr von Material bedarf der schriftlichen Genehmigung durch einen Berechtigten der jeweiligen Abteilung der MEYER WERFT oder der Fremdfirma bzw. des Werfvertragspartners. Sollten bei der Ausfuhr am Tor Abweichungen zwischen den Angaben im Ausfuhrantrag und den tatsächlich zur Ausfuhr stehenden Gegenstände auftreten, wertet die MEYER WERFT dies als versuchten Diebstahl und wird dies entsprechend sanktionieren.

Für den Warentransfer, Fremdfirmenverkehr und für den Schwerverkehr steht (während der Öffnungszeiten: Mo-Fr 06:00 Uhr-17:00 Uhr) das Tor 4 (LKW-Zufahrt) zur Verfügung. Das Tor 1 ist für Besucher und Personenverkehr vorgesehen. Sondertransporte wie Schwertransporte, sperrige Güter und Geräte sind rechtzeitig mit den zuständigen Abteilungen abzustimmen.

Notfall- und Alarmplan

Jedes Feuer, jeder Unfall und jeder Notfall sind sofort der Leitstelle zu melden.Weitere Informationen sind in unserer Broschüre „Sicheres Arbeiten auf der Werft“ enthalten, welche unter Werftzutritt zu finden ist.

Notfall- und Alarmplan
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Sicherheit-Ordnung-Sauberkeit (SOS)

Je Neubauprojekt ist eine für Sicherheit-Ordnung-Sauberkeit verantwortliche Person des Partnerunternehmens zu benennen. Name und Rufnummer dieser Person werden je Bereich an den “Taktsteuerungstafeln” öffentlich ausgehängt

Schiff & Werft

  • Flucht- und Rettungswege sind frei, Sperrflächen werden beachtet
  • Stolpergefahren sind beseitigt
  • Absturzsicherungen sind vorschriftsmäßig von der Werft installiert
  • Die Mitarbeiter tragen ihre geeignete persönliche Schutzausrüstung
  • Bei Schweißarbeiten nutzen die Mitarbeiter die Absaugeinrichtungen
  • Alle Bereiche der Werft und der im Bau befindlichen Schiffe sind aufgeräumt und klar strukturiert

Schiff

  • Die an Bord verbrachten Materialien sindmöglichst gering zu halten und sollten i.d.R. nur den benötigten Tagesbedarf decken.
  • Feuertüren lassen sich schließen – und sind geschlossen
  • Nur minimale Brandlasten sind an Bord vorhanden, nicht vermeidbare Brandlasten sind mit einem Feuerschutztuch abgedeckt
  • Abfall wird zu den Pausen und zum Schichtende von den verursachenden Gewerken/Partnern mit von Bord genommen

Bei Nichteinhaltung der Vorgaben werden die jeweiligen Bereiche zu Lasten des verursachenden Partnerunternehmens/der verursachenden Partnerunternehmen gereinigt und Materialien sowie Brandlasten zu entfernen/abzudecken zu lassen. Hierfür sind eine einmalige vorherige Abmahnung der Werft und das Überschreiten der gesetzten Frist zur Herstellung eines sicheren und aufgeräumten Zustands (i.d.R. 24 Stunden) ausreichend. Die Abmahnung erfolgt in schriftlicher Form.

Umkleideräume, Spinde, Waschgelegenheiten und Sozialräume

Mitarbeitende von Lieferanten können die Kantine der MEYER WERFT nutzen, die Benutzung aller Sozialräume bedarf der ausdrücklichen Zustimmung des Auftraggebers. Hierfür wird eine Tagespauschale pro Person berechnet. Die Anmeldung für Sozialräume und Spinde erfolgt bei der Spind-Verwaltung. Die Verwaltung ist unter der folgenden E-Mail-Adresse zu erreichen: vermietung-spinde@meyer-port4.de

Parken

Für Lieferanten der MEYER WERFT steht ein Parkplatz mit ausreichend Plätzen bereit. Die Parkflächen sind im Werftplan einzusehen. Bitte planen Sie grundsätzlich etwas Zeit ein, die Auslastung des Parkplatzes und der Straßen ist sehr unterschiedlich. Das Parken ist nur auf gekennzeichneten Parkplätzen gestattet. Fahrzeuge, die außerhalb dieser Flächen bzw. regelwidrig/gefährdend abgestellt sind, werden kostenpflichtig abgeschleppt.

Für Zweiräder (Fahrrad, Motorrad, Roller etc.) sind separate Parkflächen an allen Toren bereitgestellt.

Frauenparkplatz

Alle weiblichen Mitarbeiterinnen können auf Anfrage den bereitgestellten Frauenparkplatz nutzen. Die Einfahrtsschranke öffnet sich mittels Werftausweis. Er wurde für unsere weiblichen Mitarbeiterinnen ins Leben gerufen, die alleine mit dem PKW zur Arbeit anreisen, um ihr Sicherheitsempfinden zu erhöhen.

Die Weitergabe des Werftausweises ist generell untersagt und kann zu hausrechtlichen Konsequenzen führen.

Werftplan
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Persönliche Schutzausrüstung (PSA)

Der Lieferant muss für seine Arbeitskräfte die notwendige und geeignete persönliche Schutzausrüstung zur Verfügung stellen. Zudem muss die Arbeitsbekleidung den Anforderungen gemäß der eigenen Gefährdungsanalyse des Arbeitsplatzes entsprechen und für die vertraglich ausgeschriebene Tätigkeit in ausreichender Menge bereitstellen.

Kontaminierte Kleidung muss sofort gewechselt werden und einer geeigneten Reinigung oder fachlichen Entsorgung zugeführt werden.

Bei Fragen wenden Sie sich bitte an die Arbeitssicherheit der MEYER WERFT.

Schweißarbeiten

Schweißtechnische Anforderungen

Das Arbeiten an Kreuzfahrtschiffen ist komplex und bei dem speziellen Prozess Schweißen von vielen Regelwerken, in Bezug auf die Bauteile, abhängig.

Das Partnerunternehmen verpflichtet sich, vor Auftragsbeginn zu prüfen, welche schweißtechnischen Anforderungen für den jeweiligen Auftrag gelten und zudem über alle erforderlichen Qualifikationen und Erfahrungen im Umgang mit schweißtechnischen Bauteilen und Konstruktionen zu verfügen und die Schweißarbeiten fachgerecht auszuführen.

Allgemeine schweißtechnische Überprüfung und Freigabe

Der Lieferant verpflichtet sich, sich bei der Schweißaufsicht der MEYER WERFT zu melden um die schweißtechnischen Anforderungen zu klären.

Die Schweißaufsicht des Auftraggebers überprüft die Voraussetzung des Partners und erteilt eine Freigabe für die jeweiligen schweißtechnischen auszuführenden Tätigkeiten auf Basis von Managementsystemen, wie DIN EN ISO 3834, oder Herstellerqualifikation, wie DIN EN 1090, Welding Workshop Approval der Klassifikationsgesellschaft.

Nach Freigabe erhält jeder Mitarbeiter des Partners, welcher auf dem Gelände schweißtechnische Tätigkeiten durchführt, eine Erlaubniskarte, welche gemäß seiner schweißtechnischen Qualifikation ausgestellt wird.

Die Erlaubniskarte ist vor Beginn der schweißtechnischen Tätigkeiten bei der Schweißaufsicht der MEYER WERFT zu beantragen und dauerhaft vom Mitarbeitenden mitzuführen und bei Verlangen vorzuzeigen. Des Weiteren behält die Karte auftragsübergreifend ihre Gültigkeit.

Sollte der Lieferant die beauftrage Leistung oder Teile hiervon ganz oder teilweise an einen Dritten untervergeben, so gelten auch für diesen alle schweißtechnischen Anforderungen. Eine weitere Vergabe durch den Sub-Lieferanten an einen weiteren Subunternehmer (SubSubvergabe) ist verboten.

Vorschweißprozess

Mitarbeitende des Lieferanten, welche schweißtechnische Tätigkeiten an gewissen Bauteilen auf der Werft durchführen, müssen eine zusätzliche Handfertigkeitsprüfung auf der Werft ablegen. Der Probenumfang der Handfertigkeitsprüfungen wird durch die Schweißaufsicht des Auftraggebers anhand vorhandener Qualifikation ausgewählt.

Das Überprüfen der Handfertigkeit über Arbeitsproben, das sogenannte Vorschweißen, erfolgt in den Räumlichkeiten der MEYER WERFT.

Diese Arbeitsproben werden anschließend durch die Schweißaufsicht der MEYER WERFT beurteilt. Bei Nichtbestehen, dürfen diese zweimal wiederholt werden. Bestehen Mitarbeitende die Prüfung dreimal nicht, ist Rücksprache zwischen Schweißaufsicht des Auftragnehmers und dem Lieferanten erforderlich.

Audit

Die Schweißaufsicht der MEYER WERFT behält sich vor, eine grundlegende und detaillierte Prüfung des Lieferanten in Form eines Audits, vor Auftragsvergabe, durchzuführen. Die Ergebnisse und festgestellten Abweichungen werden in Form eines Auditberichts festgehalten und entsprechend kommuniziert.

Ein Zeitraum, in dem die Abweichungen abzustellen sind, wird ebenfalls aufgezeigt.

Mitarbeitende des Lieferanten

Partnerunternehmen dürfen nur ausreichend qualifiziertes Personal unter Einhaltung einschlägiger gesetzlicher und sonstiger Vorschriften einsetzen. Insbesondere haben die Partner bei der Erfüllung ihrer vertraglichen Verpflichtungen die gesetzlichen Vorschriften zur Bekämpfung illegaler Beschäftigung zu beachten. Jugendliche, die das 18. Lebensjahr noch nicht vollendet haben, dürfen nur zum Zwecke der Ausbildung die Werft betreten, alle anderen Fälle nur mit vorheriger Genehmigung der Geschäftsführung.

Auf Verlangen des Auftraggebers sind entsprechende Qualifizierungsbescheinigungen für das eingesetzte Personal vorzulegen. Sicherheitsbeauftragte, Ersthelfer und Mitarbeitende, die in der Handhabung von Handfeuerlöschern unterwiesen sind, müssen in ausreichender Anzahl vor Ort sein.

Grundsätzlich bleibt die Personalverantwortung der Mitarbeitenden beim Lieferanten!

Abgestuft nach Gefährdungspotential der zu erbringenden Leistungen sind unterschiedliche Sicherheits-, Gesundheits- und Umweltschutz (SGU)-Zertifikate nachzuweisen. Die Festlegung der erforderlichen Zertifikate, bezogen auf die zur erbringenden Gewerke, kann von der MEYER WERFT angefordert werden und wird bei der Ausschreibung festgelegt. Eventuell eingesetzte Sub-Unternehmen müssen die für deren Gewerk erforderlichen Zertifikate ebenfalls nachweisen können. Die jeweiligen Regeln und Richtlinien der MEYER WERFT sind auch im vollen Umfang für Sub-Unternehmen verpflichtend. Der Lieferant ist verpflichtet seine Sub-Partner schriftlich vor dem Einsatz hinsichtlich der Einhaltung hinzuwirken. Sub-Unternehmen sind keine Vertragspartner des Auftraggebers!

Der Auftraggeber behält sich das Recht vor, jederzeit bei Vorliegen sachlicher Gründe und zur Wahrung berechtigter Interessen dem Einsatz des Sub-Unternehmens zu widersprechen.

Claim-Erfassung (Schaden, Mangel, Verzug)

Claims, die Sie gegen die MERYER WERFT stellen wollen (Incoming Claims), müssen innerhalb von drei Werktagen gemeldet werden. Benutzen Sie hierfür zwingend das Claim-Meldeformular. Senden Sie das vollständig ausgefüllte Claim-Meldeformular per E-Mail an den technischen Verantwortlichen UND an ClaimManagement@MeyerWerft.de.

Bitte beachten Sie, dass die Nichteinhaltung dieser Form- und Fristvorschriften in der Regel zu einer Ablehnung des Claims führt.

Avisierung und Anlieferung

Eine geplante Anlieferung durch Lieferanten von z. B. Materialien erfolgt im Vorfeld formlos gegenüber der MEYER WERFT-Warenannahme, um auf Besonderheiten vorbereitet zu sein, wie z. B. einen notwendigen Kran zur Entladung anzumelden und im Vorfeld die tatsächliche Entladeadresse zu erhalten.

Hierfür ist eine E-Mail mit allen notwendigen Informationen zur Anlieferung an folgende E-Mail-Adresse zu senden: goodsreceipt@ems-maritimeservices.de.

Bei Zollware ist eine E-Mail mit allen notwendigen Informationen zur Anlieferung an folgende E-Mail-Adresse zu senden: zoll@meyerwerft.de

Alle Informationen zu einer Anlieferung sind in den Anlieferrichtlinien auf der Homepage zu finden.

Die Anlieferungen erfolgen grundsätzlich zum Logistikzentrum. Abweichungen sind möglich, wenn andere Absprache mit dem Lieferanten vereinbart wurde oder in der Bestellung eine andere Anlieferadresse hinterlegt wurde.

Der Anfahrtsplan ist unter den Anlieferrichtlinien einzusehen. Im Logistikzentrum nehmen wir von Montag bis Freitag zwischen 7 und 17 Uhr Waren an. Andere Zeiten gelten an Feiertagen, am Wochenende und während des Betriebsurlaubs. Wenn Sie außerhalb der regulären Öffnungszeiten anliefern wollen, können Sie sich mit folgender E-Mail Adresse in Verbindung setzen und weitere Details besprechen: logisticservice@ems-maritimeservices.de.

Prüfung von Lieferanten vor Zusammenarbeit

Moderner Schiffbau ist Teamwork – unser Erfolg hängt deshalb auch von den Lieferanten ab. Damit wir zusammen durchstarten können, möchten wir unsere Partner vor der Zusammenarbeit kennenlernen. Unser Supplier Management bittet Sie deshalb im ersten Schritt um eine Selbstauskunft mit allgemeinen Infos zum Unternehmen. Abhängig vom Aufgabengebiet fügen Sie außerdem entsprechende Zertifikate und Dokumente bei. Wenn alles passt, erfolgt danach ein individueller Qualifikationsprüfungsprozess zusammen mit allen künftigen Ansprechpersonen der MEYER WERFT. Der Informationsaustausch im Vorfeld erfordert einen gewissen Aufwand, dafür bieten wir unseren Partnern in der Regel eine langfristige Perspektive zur Zusammenarbeit.

Auftragsbestätigung

Für Auftragsbestätigungen nutzen Sie die E-Mail-Adresse orderconfirmation@meyerwerft.de.

Rechnungsstellung

Grundsätzlich können Sie Ihre Rechnungen per E-Mail senden. Voraussetzung ist, dass Sie als Lieferant bei uns angelegt sind. Senden Sie dazu eine E-Mail an die Adresse info.invoice@meyerwerft.de. Nachdem wir ihre Daten erfasst haben, erhalten Sie unsere Rechnungseingangs-Emailadresse.

Die E-Mail muss folgende Angaben enthalten:

  • Firmenname
  • Firmenadresse
  • Umsatzsteuer-Identifikationsnummer bzw. VAT-Nummer
  • Bankverbindung mit IBAN und BIC
  • Ansprechpartner für Rückfragen
  • Bitte teilen Sie uns mit, für welches Unternehmen der MEYER Gruppe Sie tätig sind.

Damit alles reibungslos läuft, schicken Sie uns Ihre Rechnungen immer im PDF-Format. Die Rechnung und dazugehörige Anlagen müssen zu einem PDF-Dokument zusammengefügt werden und pro Rechnung/Gutschrift senden Sie bitte eine separate E-Mail.

Mahnungen und sonstiger Schriftverkehr kann über unsere Rechnungseingangs-Emailadresse nicht verarbeitet werden.